Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19-Infektionen in unseren Kirchen und Gemeindehäusern
Schließung unserer Pfarrheime
Stand: 21.01.2021
Unsere Pfarrheime sind für sämtliche Aktivitäten bis mindestens 14.02.2021 geschlossen.
Teamsitzungen sowie andere Arbeitstreffen können unter Einhaltung der derzeit geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften weiterhin stattfinden.
gez. Paul Mandelkow gez. Stefan Spallek
Pfarrer Verwaltungsleiter
Stand: 02.11.2020
Aufgrund der neuen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gelten ab dem 02.11.2020 folgende Regelungen für die Nutzung unserer Pfarrheime:
Unsere Pfarrheime sind für sämtliche Aktivitäten bis auf Weiteres geschlossen.
Teamsitzungen sowie andere Arbeitstreffen können unter Einhaltung der derzeit geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften weiterhin stattfinden.
gez. Paul Mandelkow gez. Stefan Spallek
Pfarrer Verwaltungsleiter
Beheizen und Lüften der Kirchen in den Herbst- und Wintermonaten
Im Bezug auf das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus ist die Übertragung über Aerosole einer der Hauptinfektionswege. In der Heizperiode stehen wir daher vor dem Problem, dass die Heizungen und insbesondere die Warmluftheizungen eben diese Luftzirkulation mit Aerosolen in unseren Kirchen verursachen. Das Erzbistum Paderborn hat daher Empfehlungen für die Kirchengemeinden zusammengestellt. Diese sehen folgendes vor:
- Relative Luftfeuchtigkeit im Raum bei 50 – 60 % mindert die Infektiosität der in den Aerosolen befindlichen Coronaviren
- Reduzierung der Luftbewegungen während des Gottesdienstes durch Ausschalten der Heizungsanlagen 30 Minuten vor den Gottesdiensten
- Kurzes, aber intensives Lüften nach den Gottesdiensten
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Temperaturen in unseren Kirchen bei ca. 10 – 12 Grad liegen. Bitte kleiden Sie sich entsprechend. Wir möchten dadurch aber erreichen, dass das Feiern von Gottesdiensten auch in den Herbst- und Wintermonaten möglich sein wird.
Coronaschutzverordnung des Land NRW und Allgemeinverfügung des Kreises Unna
Coronaschutzverordnung ab 17.10.2020
Allgemeinverfuegung des Kreises Unna Gefaehrdungsstufe 2 vom 19.10.2020
Stand: 16.10.2020
Aufgrund des starken Anstiegs von Corona-Neuinfektionen und der Überschreitung des 7-Tages-Indzienzwertes im Kreis Unna haben wir unsere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 Infektionen in unseren Kirchen und Gemeindehäuser erweitert.
In unseren Kirchen und Gemeindehäuser besteht bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
Diese Neuregelung bezieht sich auf die Allgemeinverfügung vom Kreis Unna vom 14.10.2020.
Zielsetzung sämtlicher Überlegungen und Maßnahmen, die getroffen wurden und werden, ist der Schutz der Menschen, das Unterbinden von Infektionsketten bei gleichzeitiger Fortführung des kirchlichen Lebens.
gez. Paul Mandelkow gez. Stefan Spallek
Pfarrer Verwaltungsleiter