Wahl des Pastoralen Gremiums und des Kirchenvorstandes am 08.11./09.11.2025
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen
Die Einsichtnahme kann in der Zeit vom 01.08.2025 bis zum 08.08.2025 zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros St. Marien/ St. Agnes erfolgen.
Auskunftsbegehren Kirchenvoratand St.Marien.pdf
Auskunftsbegehren Kirchenvorstand St. Agnes.pdf